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Als Fachanwalt für Erbrecht, mit meinem Background als Unternehmer und Rechtsanwalt und nicht zuletzt als überzeugter Hanseat bin ich Ihr Partner und Rechtsbeistand in allen privatrechtlichen sowie Unternehmens- und Wirtschaftsfragen.

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Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt für Immobilien-, Bank- und Wirtschaftsrecht
Unternehmer und Hanseat

Ich biete Ihnen meine Unterstützung an

Kai Sudmann
  • Name: Kai Sudmann
  • Tätigkeit: Problemlöser in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen
  • Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • Einsatzort: International
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Chinesisch (Grundkenntnisse)

Hanseatic Legal Rechtsanwalts-AG

Als Aufsichtsrat und Senior Consultant der Hanseatic Legal Rechtsanwalts-AG arbeite ich eng mit ausgewiesenen Experten unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Hierbei ergeben sich wertvolle Synergieeffekte, die in dem komplexen Feld des Wirtschaftrechts eine umfassende Betreuung und Beratung ermöglichen.
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Dahlmann & Partner Rechtsanwälte · Steuerberater

Die Kanzlei Dahlmann & Partner unterstütze ich als Fachanwalt im Bereich Erbrecht. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten und Steuerberatern, die im Immobilien- und Baurecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuer- und Steuerstrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht ihre Schwerpunkte haben, stellt auch für meine Mandanten einen großen Pluspunkt dar.
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Vita

  • Seit 03/2019

    Fachanwalt für Erbrecht

  • Seit 01/2019

    Partner bei Dahlmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGes. m. b. B.

  • Seit 01/2019

    Aufsichtsrat und Senior Consultant der Hanseatic Legal Rechtsanwalts-AG

  • 02/2014-12/2018

    Vorstand der H&S Hanseatic Legal Rechtsanwalts-AG

  • 05/2013-11/2018

    Geschäftsführer der MFA Maritime Facility Advisors Hamburg GmbH

  • 12/2009–01/2014

    Vorstand der immofori AG (Inkassogesellschaft)

  • 02/2005–11/2009

    Geschäftsführer der immofori Gesellschaft für Immobilien-Forderungsinkasso mbH (umgewandelt in die immofori AG))

  • 09/2003–02/2005

    Leiter der Organisationseinheit Kreditrisikomanagement – Investorenkredite Inland (Marktfolge) bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG mit den Hauptaufgabengebieten:

    • Optimierung des Bestandsportfolios von rund drei Milliarden Euro
    • Aufbau einer Marktfolge für strukturierte Finanzierungen
    • Zentrale Marktfolge für Managementimmobilien

  • 02/1999–08/2003

    Abteilungsdirektor und Prokurist im Vorstandsstab bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Hamburg (Leiter Vorstandsstab)

  • 01/1998–01/1999

    Syndikusanwalt bei der SPAR Handels-Aktiengesellschaft, Hamburg (heute zum EDEKA-Konzern gehörig)

  • Seit 06/1998

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Aufnahme einer anwaltlichen Nebentätigkeit mit Schwerpunkten im allgemeinen Vertragsrecht, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

  • 01/1997–05/1998

    Leiter Rechtsabteilung bei der Deutsche Tamoil GmbH, Elmshorn

Schwerpunkte

Meine Schwerpunkte

Meine Schwerpunkte als Rechtsanwalt liegen im Bereich des allgemeinen Wirtschaftsrechts, im Bankrecht sowie insbesondere im Immobilien- und im Erbrecht. Im Erbrecht habe ich die Ausbildung zum Fachanwalt im Jahre 2014 erfolgreich absolviert und Ende November 2018 den Antrag auf Zulassung zur Fachanwaltschaft stellen können, nachdem ich die diesbezüglichen Anforderungen, u. a. mehr als 80 aktive Fälle aus verschiedensten Kategorien des Erbrechts, erfüllt hatte. Anfang März 2019 war es dann endlich soweit und mir wurde von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg die Zulassung zur Fachanwaltschaft im Erbrecht verliehen.

Anwaltliche Beratung und Vertretung

  • Erbrecht

    Fachanwalt seit 2019

    Das Erbrecht ist komplex und muss sehr individuell angewandt werden. Und nicht selten müssen in emotional schwierigen Situationen Lösungen gefunden werden. Mit viel Erfahrung und fundierter Expertise auf diesem Gebiet gebe ich Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Fall zu jeder Zeit in guten Händen ist. Ob es sich um steuerliche Dinge handelt, um vermögensrechtliche Belange oder Fragen, die die Unternehmensnachfolge betreffen – Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihre Interessen optimal vertrete. Dabei werde ich immer versuchen, Auseinandersetzungen mit anderen Parteien zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden, soweit diese in Ihrem Interesse ist.

    Darüber hinaus sorge ich in meiner Eigenschaft als zertifizierter Testamentsvollstrecker dafür, dass Ihre Wünsche im Falle eines Falles auch wirklich zur Umsetzung gelangen.

  • Immobilienrecht

    Rechtsanwalt seit 1998

    Im umfangreichen Immobilienrecht kann ich nicht nur auf langjährige Erfahrung als Anwalt zurückgreifen. Auch als Unternehmer habe ich mich eingehend mit der Materie beschäftigt und kenne so auch die praktische Seite des Themas. Gern berate ich Sie, wenn Sie als Unternehmer oder als Privatperson mit Immobilienportfolios handeln oder Immobilien kaufen bzw. verkaufen möchten.

    Natürlich berate ich Sie auch hinsichtlich der Finanzierung und der steuerlichen Ausgestaltung Ihres Vorhabens.

  • Bankrecht

    Rechtsanwalt seit 1998

    Gerade wenn es um große Summen geht, ist eine eingehende rechtliche Beratung unerlässlich. Ob Sie Anleger sind oder selbst Finanzmarktprodukte anbieten – im Steuer- und Vertragsrecht lauern viele Fallstricke, die tiefes Expertenwissen voraussetzen. Dank meiner langjährigen Erfahrung u.a. im Bankwesen sowie im Kreditrisikomanagement, und zwar sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Bereich, bin ich auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts auch bei komplexen Aufgaben der richtige Ansprechpartner.

  • Unternehmensbezogenes Zivilrecht

    Rechtsanwalt seit 1998

    Bei Vertragsverhandlungen und -durchsetzungen, Schlichtungsverfahren oder beim Vertreten Ihrer Interessen bei Unstimmigkeiten im Geschäftsverkehr kann ich meinen reichhaltigen Erfahrungsschatz in die Waagschale werfen. Ob es sich um Haftungsfragen handelt, um Forderungen oder Vertragsstrafen – das unternehmensbezogene Zivilrecht ist ein weites Feld mit nationalen Besonderheiten und laufenden Veränderungen. Hier ist eine fundierte Beratung unverzichtbar, wenn man sein Recht durchsetzen will.

    Ein wichtiger Teilbereich dieses Tätigkeitsgebietes ist das Forderungs- und Vollstreckungsmanagement. Auch hier kann ich mit Fachwissen und praktischer Erfahrung auch schwierige Fälle zu einem positiven Abschluss bringen.

Beratung in unternehmensrechtlichen Belangen

  • Start-up Coaching

    Jedes Startup durchläuft im Prinzip drei Phasen: In der Vorgründungs- oder Seed-Phase ist eine Tragfähigkeitsanalyse vorzunehmen, bei der das Potenzial der Geschäftsidee validiert und dabei insbesondere geprüft wird, ob sie geeignet ist, am Markt dauerhaft zu bestehen.

    Sodann ist ein Business- und Finanzplan zu erstellen, mit dem Finanzgeber (Banken und Investoren) überzeugt werden können. In dem Zusammenhang müssen wirtschaftliche und rechtliche Risiken erkannt und bewertet werden, um diese frühzeitig beseitigen oder minimieren zu können.

    In der eigentlichen Gründungsphase ist zunächst die Finanzierung zu sichern. Dabei kommt einer klassischen Bankfinanzierung kombiniert mit öffentlichen Fördermitteln (z. B. KfW-Kredite) eine mindestens genauso große Bedeutung zu wie der Finanzierung über Investoren oder ggf. sogar Crowdfunding. Außerdem ist die Rechtsform des Unternehmens festzulegen und sind Satzung, Geschäftsordnung etc. als eine Art Grundgesetz für das Unternehmen zu erstellen. Hierfür bedarf es unbedingt rechtlicher und steuerrechtlicher Begleitung, um die Weichen von vornherein in die richtigen Richtungen zu stellen.

    Und auch in der anschließenden Wachstumsphase sollten Gründer nicht auf eine begleitende (Rechts- und Steuer-)Beratung verzichten. Denn neben den operativen Aufgaben wie der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung sollte das Geschäftsmodell laufend weiterentwickelt werden. Hierzu bietet es sich an, frühzeitig einen Beirat aus erfahrenen Unternehmern zu installieren. Zudem ist es wichtig, ein aussagekräftiges Controlling mit Profit-Center-Rechnung zu installieren, so dass anhand von validen Key Performance Indicators (KPI) jederzeit genau aufzeigt werden kann, wie sich das Unternehmen entwickelt und wo Verbesserungspotenziale genutzt werden sollten.

    Ich habe selbst schon mehrere Gesellschaften selbst gegründet sowie zahlreiche Unternehmen in ihrer Startphase und darüber hinaus begleitet. Daher kann ich Ihnen die optimalen Tools und rechtssichere Dokumente an die Hand geben, damit Sie sich voll auf Ihr Business konzentrieren können.

Aktuelles und Wissenswertes

Es ist nie zu früh für ein Testament

Mit dem ERB-O-MAT gestalten Sie Ihr Testament selber – rechtssicher und flexibel

13. November 2020 Quelle: ERB-O-MAT

Wenn Sie kein Testament anlegen, wird Ihr Nachlassvermögen nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Hierbei wird Ihr Vermögen nach einem komplexen Regelwerk unter Ihren rechtmäßigen Erben verteilt. Um das zu vermeiden und selber – ohne zeitaufwändige Anwaltstermine – bei voller Flexibilität sein Erbe gestalten zu können, hat Kai Sudmann den ERB-O-MAT entwickelt.

15 Monate hat es gedauert, bis das Projekt konzipiert und umgesetzt war. Seit dem 1. August ist der ERB-O-MAT nun online unter www.erb-o-mat.de. Der ERB-O-MAT stellt die gesetzliche Erbfolge grafisch dar – mit dem Erbanteil jeder Person als Quote oder mit dem genauen Euro-Betrag. Auch die gesetzlichen Pflichtteile – den Anteil, den enge Verwandte in jedem Fall bekommen – können angezeigt werden. Auf dieser Basis kann nun über eine Reihe von einfachen Fragen ein ganz persönliches Testament erstellt werden. Sollte es einmal kompliziert werden, bietet Kai Sudmann persönlich seine Unterstützung an. Das Ergebnis ist mit einem vom Rechtsanwalt konzipierten Testament durchaus vergleichbar, kostet aber einen Bruchteil. Die Darstellung der gesetzlichen Erbfolge ist kostenlos, genauso wie das Gestalten der Testamentsvorlage. Erst wenn diese gespeichert oder gedruckt wird, fällt eine Gebühr an.

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Herausforderung Unternehmensnachfolge

Rechtliche, wirtschaftliche und psychologische Aspekte für ein gutes Gelingen

30. April 2020 Quelle: Hanseatic Legal

Laut einer KfW-Studie planen 236.000 Inhaber kleiner oder mittelständischer Unternehmen bis Ende 2019 den Rückzug und die Übergabe an Familienangehörige, Mitarbeiter oder externe Käufer. Dabei ist eine professionell begleitete Prozessentwicklung für den Führungswechsel eine notwendige, präventive und erfolgsfördernde Maßnahme.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es natürlich elementar, sich über den Wert seines Unternehmens im Klaren zu sein. Für die Bewertung haben sich zwei Bewertungs-methoden durchgesetzt. Beide Methoden unterscheiden sich insbesondere konzeptionell: Das vereinfachte Ertragswertverfahren stellt auf die vergangenen Erträge ab (retrospektiv), während nach dem Standard IDW S1 zukünftige Cashflows zugrunde gelegt werden (prospektiv). Beim vereinfachten Ertragswertverfahren wird stets ein einheitlicher Kapitalisierungsfaktor in Höhe von derzeit 13,75 verwendet. Der Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1 wird für jeden Bewertungsanlass individuell berechnet und setzt sich dabei aus einem risikofreien Basiszinssatz, einer Marktrisikoprämie und einem unternehmens¬individuellen Betafaktor zusammen. Dadurch ist das vereinfachte Ertragswertverfahren weniger kompliziert. Dies geht aber zulasten der Bewertungsgenauigkeit und der Anpassung in Bezug auf künftige Veränderungen bei der Ertragslage des Unternehmens.

Wichtig neben der richtigen Auswahl eines geeigneten Nachfolgers und der Bewertung des Unternehmens ist aber auch die richtige Wahl des rechtlichen Rahmens. Dabei ist zunächst einmal zu entscheiden, ob für den Verkauf des Unternehmens ein sog. Share-Deal (Verkauf der Gesellschaftsanteile am Unternehmen) oder ein sog. Asset-Deal (Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens) stattfinden soll. Bei einem Share-Deal bleiben sämtliche Verträge mit allen darin befindlichen Rechten und Pflichten bestehen und der Erwerber übernimmt letztlich die Gesellschaftsanteile. Bislang erteilte Genehmigungen etc. bleiben hierbei erhalten, aber auch bestehende Verbindlichkeiten. Bei einem Asset-Deal übernimmt der Erwerber hingegen keine Risiken aus Sachverhalten vor der Übernahme, hat aber das Risiko, dass Mitarbeiter nach § 613a BGB übergehen oder dem Übergang widersprechen. Sämtliche Kunden sind um Zustimmung zur weiteren Zusammenarbeit zu bitten. Steuerrechtlich ist ein Share-Deal aus Sicht des Veräußerers weniger komplex, denn es gilt das Teileinkünfteverfahren. Aus Sicht des Erwerbers bietet ein Asset-Deal mehr Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen (wie z. B. Verlustvorträge).

Auf jeden Fall sollte sich der jeweilige Unternehmer von einem erfahrenen Rechtsanwalt, seinem Steuerberater und einem psychologisch geschulten Business-Coach, -im Idealfall sogar als Team-, für das häufig nur einmal im Leben des Unternehmers stattfindende Projekt „Unternehmensnachfolge“ begleiten lassen. Der Aufwand lohnt sich, da viele Fehlerquellen sowie damit unnötige Kosten vermieden werden und das Ziel erreicht wird.

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Gewerberaummietverträge – Risiken und Chancen

Hamburgs City Süd im Fokus

2. April 2020 Quelle: Hanseatic Legal

Als zweitbeliebtester Bürostandort hat sich in Hamburg das Quartier und Immobilienprojekt „City Süd“ einen Namen gemacht. So ist es nicht verwunderlich, dass sich inzwischen gut 1.000 Unternehmen hier angesiedelt haben. Die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die mittlerweile zahlreich vorhandene Gastronomie und der Wochenmarkt haben die Attraktivität erhöht.

Nach wie vor gibt es immer noch Angebote an attraktiven Gewerbeflächen.

Oft stellt der Mietvertrag für den (neuen) Mieter von Büro- oder anderen Gewerbeflächen auch in der City Süd die Grundlage seiner Existenz dar. Bei der Anmietung oder der Verlängerung des bereits geschlossenen Mietvertrages sollten aufgrund der vielen Gestaltungsmöglichkeiten höhere Anforderungen gestellt und mögliche Risiken minimiert werden. Auch der Vermieter hat ein großes Interesse daran, dass sein Mietvertrag für längere Zeit – üblicherweise 10 - 15 Jahre – Bestand hat. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht bereits im Vorwege eine anwaltliche Beratung wahrgenommen und eine Prüfung des Gewerberaummietvertrages erfolgen.

Die Tücke steckt im Detail

Sei es die Bestimmung des Geschäftszweckes, die Berechnung der richtigen Mietfläche, die Aufstellung der Betriebskosten, die Einhaltung der Abrechnungsfristen, die Vertragsklauseln zur Instandsetzung und Instandhaltung oder auch der Schutz vor Konkurrenten.

Durch scheinbar harmlose Klauseln des Gewerberaummietvertrages können dem Mieter hohe Kosten und zusätzliche Pflichten aufgebürdet werden und der Vermieter den Mieter vor Ablauf des Mietvertrages aus dem Gewerberaummietvertrag entlassen oder mit diesem einen ganz neuen Vertrag abschließen müssen.

Es gibt zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH), die sich in den letzten Jahren zum Beispiel mit den Themen „Preisindexklauseln, Kündigungsmöglichkeiten, Vermieterpfandrecht, und Mieterinsolvenz“ befasst haben. Beispielhaft ist dabei das Urteil des BGH v. 22.01.2014 - Az. XII ZR 68/10 zu benennen. Danach hat nunmehr der BGH abschließend geklärt, dass der Erwerber eines Gewerbeobjektes an eine Schriftformheilungsklausel nicht gebunden ist. Ist die Schriftform des Gewerberaummietvertrages nicht gewahrt, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Wichtig ist es somit, dass sämtliche Änderungen und Nachträge betreffend das bestehende Mietverhältnis schriftlich, am besten auf einer Nachtragsurkunde, festgehalten werden, um keiner Mietpartei die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung zu geben.

Mit Urteil v. 05.11.2014 - Az.: XII ZR 15/12 hat der BGH entschieden, dass die Ausübung der Verlängerungsoption, die viele Gewerberaummietverträge vorsehen, nicht zum Verlust der Rechte führt, die aufgrund von Mängeln an der Mietsache geltend gemacht werden könnten. Im Einzelfall sollte der Mieter von Gewerberaum aber prüfen, welche Ansprüche ihm zustehen und diese sich gegenüber seinem Vermieter vorbehalten, um letztendlich keine Verwirkung seiner Ansprüche zu riskieren.

Nach dem Urteil v. 10.09.2014 - Az. XII ZR 56/11 hat der BGH seine langjährige Rechtsprechung bestätigt, dass zwar die Kosten der Verwaltung des Gewerbeobjektes auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können, aber nicht die Kosten des Center-Management eines Einkaufszentrums. Schon bei der Fassung und Gestaltung des Gewerberaummietvertrages sollte darauf geachtet werden, dass die Kosten, die umgelegt werden können, wirksam ausgehandelt und vereinbart wurden. Sinnvoll ist es, dass für zusätzlich umzulegende Kosten eine Obergrenze im Gewerberaummietvertrag vereinbart wird.

Da es wenig gesetzliche Regelungen gibt, die den Mieter von Gewerberaum wie einen Mieter von Wohnraum schützen, sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich absichern.

Von Sabine Beth, Rechtsanwältin bei der H&S Hanseatic Legal Rechtsanwalts AG

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Rechtstipp Unternehmensnachfolge

Was muss ich als Unternehmer beachten?

17. März 2020 Quelle: Hanseatic Legal

Auf Deutschland rollt eine gewaltige Erbschaftswelle zu, aber nur 18 %¹ aller Erblasser bzw. nur 56 % aller KMU-Inhaber² haben ein (wirksames) Testament aufgesetzt. Das hat zur Folge, dass in vielen Fällen das gesetzliche Erbrecht Anwendung findet. Damit ist aber häufig der Fortbestand des im Nachlass befindlichen Unternehmens gefährdet.

Nur eine rechtzeitige und wohl überlegte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und des Testamentes sichert daher eine reibungslose Unternehmensnachfolge. Aber auch eine Übertragung zu Lebzeiten im Wege der Schenkung oder des Verkaufes will gut vorbereitet sein.

Neben der rein faktischen Frage, wer als Nachfolger überhaupt geeignet ist, das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Unternehmers zu führen, spielt die saubere rechtliche Vorbereitung der Unternehmensnachfolge eine wesentliche Rolle und entscheidet in großen Teilen mit über den erstrebten Erfolg des Übergangs. Dabei ist es zunächst wichtig, sich vor Augen zu führen, wie die gesetzliche Erbfolge aussähe und welche auch erbschaftssteuerlichen Auswirkungen ein solcher Übergang produzierte. Durch die gesetzliche Erbfolge entsteht zumeist eine Erbengemeinschaft, die alle Entscheidungen über den ererbten Nachlass nur gemeinschaftlich treffen kann. Dass das für das Unternehmen fast immer operativ zu Problemen führt, liegt auf der Hand.
 

Erbschaftssteuern vermeiden

Darüber hinaus fällt nicht selten aufgrund schlecht vorbereiteter oder nicht durchdachter Regelungen Erbschaftssteuer in einer Höhe an, die die Erben dazu zwingen kann, wichtige Vermögensbestandteile des Unternehmens zu liquidieren, um die Steuer begleichen zu können. Wir empfehlen daher, sich nicht zu rechtzeitig Gedanken zu machen, wer als Nachfolger geeignet ist, sondern sich möglichst frühzeitig mit seinem Steuerberater und seinem Rechtsanwalt zusammen zu setzen, um eine rechtlich tragfähige und zugleich steueroptimierte Nachfolgestruktur zu gestalten. Dabei ist die Gestaltung des Gesellschafts-vertrages genauso wichtig wie die der letztwilligen Verfügung von Todes wegen (Testament) bzw. geht dieser sogar vor. Im Einzelfall sollte das Beraterteam zusätzlich noch mit einem psychologisch geschulten Management-Coach abgerundet werden, um auch auf der menschlichen Ebene den Übergang auf die nächste Unternehmergeneration möglichst reibungslos zu gestalten. Das gilt sowohl für den Übergang zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als auch für den Übergang auf den Tod des Unternehmers.

¹= Postbankstudie Mai 2012; ²=Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt 2013

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Partner und Netzwerk

ERB-O-MAT

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Gestalten Sie Ihr eigenes Testament!

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Der ERB-O-MAT ist ein interaktives Online-Tool, mit dem Sie die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsansprüche ermitteln und im Anschluss ein rechtsgültiges Testament erstellen können – einfach, preisgünstig und professionell.

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Kirsten Malessa Immobilien

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360 Grad Service speziell für Senioren

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Kirsten Malessa ist Ihre Immobilienmaklerin für Hamburg, das Hamburger Umland und für Sylt. Wir sind in Hamburg-Blankenese zu Hause und blicken auf fast 12 Jahre Erfahrung im Verkauf und der Vermietung hochwertiger Immobilien in den Elbvororten zurück.

Bei uns werden Sie persönlich, individuell und umfassend betreut. Dafür steht unser 360 Grad Service. Neben der professionellen Vermarktung Ihrer Immobilie mit umfassenden Fach-und Marktkenntnissen ist uns der Kontakt zu unseren Kunden besonders wichtig.

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die wohnliche Veränderung und nehmen Ihnen alles ab, was Sie nicht selber machen wollen oder können.

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Kausche und Partner Werbeagentur

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Full-Service mit persönlicher Note

www.kauscheundpartner.de

KAUSCHE & PARTNER ist eine inhabergeführte Hamburger Full-Service-Werbeagentur, die Unternehmen flexibel, schnell und mit höchstem Anspruch an Zuverlässigkeit und Qualität voran bringt. Das machen wir mit einer sehr erfahrenen Mannschaft in einer ungewöhnlich angenehmen und persönlichen Atmosphäre. Überzeugen Sie sich einfach selbst, falls wir Ihr Interesse geweckt haben!

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Fairmaster Konzept

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Ihr unabhängiger Finanzberater in Hamburg

www.fairmaster-konzept.com

Fairmaster Konzept ist ein Hamburger Unternehmen unabhängiger Finanzberater unterschiedlichster Disziplinen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen über aktuelle Themen im Bereich Finanzen zu informieren und aufzuklären. Die Zusammenarbeit mit verschiedensten Partnern bietet uns die Möglichkeit, ganz auf Ihre Wünsche einzugehen und das Passende für Ihr Anlagevolumen anzubieten. Dabei bestimmen nicht wir, was das Richtige ist. Wir unterstützen Sie nur dabei, selbst zu entscheiden, was am Besten zu Ihnen passt.

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Kontakt

Rechtsanwalt Kai Sudmann

Dahlmann & Partner, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg

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Impressum

Rechtsanwalt Kai Sudmann

Dahlmann & Partner, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg

Verantwortlich nach § 18 MStV: Kai Sudmann

Zulassung: Kai Sudmann ist in Hamburg zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gehört der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, an.

Datenschutz

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Rechtsanwalt Kai Sudmann
c/o Dahlmann & Partner
Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
Tel.: +49 1724030675
E-Mail: ks@dahlmann-partner.de
Website: www.kai-sudmann.de

II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unsere Kanzlei unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unserer Kanzlei oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das Betriebssystem des Nutzers
(3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers
(4) Die IP-Adresse des Nutzers
(5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
(7) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Nicht hiervon betroffen sind die IP-Adressen des Nutzers oder andere Daten, die die Zuordnung der Daten zu einem Nutzer ermöglichen. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

IV. E-Mail-Kontakt

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite haben Sie die Möglichkeit, uns über die bereitgestellte E-Mail-Adresse zu kontaktieren. Wir weisen Sie daraufhin, dass unser E-Mail-Provider eine Transportverschlüsselung der Kommunikation anbietet. Bei einer Transportverschlüsselung werden die E-Mails auf dem Weg vom Client-Rechner des Absenders zum E-Mail-Server des Absenders, von dort zum E-mail Server des Empfängers und zum Client-Rechner des Empfängers verschlüsselt, sie liegen auf den Client-Rechnern und auf den Mailservern unverschlüsselt vor. Damit sind die Emails auf dem Weg durch das Internet vor einer Kenntnisnahme Dritter geschützt, nicht jedoch auf den Client-Rechnern und den E-Mail-Servern. Eine Transportverschlüsselung stellt nach datenschutzrechtlichen Anforderungen derzeit den Stand der Technik dar, da sie als Mittel der Wahl für sämtliche Adressaten des Datenschutzrechts gilt.
In dem Fall des E-Mailkontakts werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Diese Daten sind regelmäßig:

(1) Email-Adresse
(2) Vorname, Name
(3) Anschrift

Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

(1) Die IP-Adresse des Nutzers
(2) Datum und Uhrzeit der Registrierung

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Emailverfahrens zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden am Ende der ersten Kontaktaufnahme innerhalb von 5 Werktagen.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit unter ks@dahlmann-partner.de widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen in diesem Fall gelöscht.

V. Verwendung von Cookies

a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Unsere Webseite verwendet Session Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers nur für die Session (Aufruf der Website) gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Session Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.
In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
c) Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.
Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:

(1) Merken von Suchbegriffen

Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Session Cookies werden unmittelbar nach der Session gelöscht.

VI. Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
1. Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, welche regelmäßig die Behörde Ihres Aufenthaltsortes betrifft;
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
2. Recht auf Berichtigung 
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
4. Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(3) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(4) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
b) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(4) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
7. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

VI. Zugriffsanalyse mit Matomo

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